Die Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind alarmierend: Vor allem in den industrialisierten Ländern steigt die Zahl der Menschen mit Übergewicht in den letzten Jahren stetig an. Allein in Deutschland sind zwei Drittel der männlichen und gut die Hälfte der weiblichen Bevölkerung übergewichtig. Etwa ein Viertel der übergewichtigen Deutschen ist adipös.
Adipositas, in der Umgangssprache häufig als Fettsucht oder Fettleibigkeit bezeichnet, definiert einen körperlichen Zustand, der durch ein Übermaß an Körperfett geprägt ist. Nicht jeder Mensch mit Übergewicht ist gleichzeitig adipös, viel mehr setzt sich Adipositas durch unterschiedliche Faktoren zusammen. Die WHO veröffentlichte eine Klassifikation, nach der die Adipositas und ihr Ausmaß bestimmt werden kann.
Zur Einstufung der Adipositas sind laut WHO der Body-Mass-Index (BMI) und der Taillenumfang entscheidende Faktoren. Gemäß der Klassifikation der WHO beginnt Adipositas bei einem BMI von 30 kg/m². Allerdings haben Wissenschaftler in den letzten Jahren einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Übergewicht an sich und dem Taillenumfang festgestellt. Denn nicht allein das Übergewicht ist gesundheitlich von Bedeutung, auch der Ort, wo sich das Körperfett vermehrt befindet, ist entscheidend.
Bei Menschen mit Übergewicht wird deshalb zwischen zwei Arten der Fettverteilungsmuster unterschieden. Bei Patienten, wo sich das Übermaß an Körperfett in der Bauchgegend befindet, sprechen Mediziner von viszeralem Fettgewebe. Zum bildlichen Verständnis wird dieses Fettverteilungsmuster auch „Apfeltyp“ genannt. Befinden sich die Fettdepots eher an Oberschenkeln, Hüften und Gesäß, spricht man von einem „Birnentyp“.
Das Fettgewebe in der Bauchgegend ist Studien zufolge besonders gesundheitsgefährdend und kann ein entscheidender Auslöser für Folgeerkrankungen sein. Dementsprechend weist die Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) in ihrer Leitlinie zur „Prävention und Therapie der Adipositas“ zur Diagnose einer Adipositas darauf hin, unter Berücksichtigung der Ausgangssituation neben dem BMI auch den Taillenumfang der Patienten zu bestimmen. Liegt bei Frauen zusätzlich zum erhöhten BMI der Taillenumfang bei ≥ 88 Zentimetern, bei Männern ≥ 102 Zentimetern, wird eine gesundheitsgefährdende Adipositas diagnostiziert.
Ob eine Adipositas als Krankheit angesehen werden darf, war über lange Zeit strittig. Nicht zuletzt wegen der individuellen Auslösefaktoren, waren sich Mediziner und insbesondere Versicherungen zur Kostenübernahme möglicher Folgeerkrankungen uneins, ob Adipositas als Krankheit charakterisiert werden kann.
Die WHO definierte in ihrem Grundsatzpapier im Jahr 2000 als erste Institution die Adipositas als Krankheit. Das Bundessozialgericht folgte in einem Urteil von 2003 diesem Vorstoß und erkannte Adipositas als Krankheit im krankenversicherungsrechtlichen Sinne an (vgl. BSGE 59, 119 (121)). Im Februar 2006 erließ auch das Europäische Parlament eine Resolution, wonach die Mitgliedsstaaten Adipositas offiziell als chronische Erkrankung anerkennen sollen.
Die Deutsche Adipositas-Gesellschaft definiert in ihrer Leitlinie zur ‚Prävention und Therapie der Adipositas‘ drei Bewertungsgrundlagen, nach denen die Adipositas als Krankheit einzuordnen ist. Neben den Ursachen zum vermehrten Übergewicht spielen vor allem das Fettverteilungsmuster des Patienten und die unmittelbar entstehenden Folgeerkrankungen für die Einstufung eine Rolle.
Sabrina Mandel